Ein Flurstück ist ein Teil eines Grundstücks mit einer eindeutigen Flur- und Flurstücksnummer. Es handelt sich um die kleinste Einheit der amtlichen Flurkarte bzw. des Liegenschaftskatasters.
Ein Flurstück wird durch eine Vermessung festgelegt und kann verschiedene Informationen enthalten, wie zum Beispiel die Größe des Flurstücks in Quadratmetern, die Lage innerhalb eines Gebietes, Grenzverläufe, topografische Merkmale oder Bebauungspläne.
Die Flurstücksnummer besteht aus der Flur- und der Flurstücksnummer und dient der eindeutigen Identifikation des Flurstücks innerhalb einer Gemeinde oder Stadt. Die Flur ist dabei eine Unterteilung des Gemeindegebiets, während die Flurstücksnummer für jedes einzelne Grundstück innerhalb der Flur eindeutig ist.
Die Flurkarte bzw. der Liegenschaftskataster wird von den Katasterbehörden geführt und dient unter anderem als Grundlage für Grundbuchauszüge oder bei Grundstückstransaktionen.
Der Zähler ist in diesem Zusammenhang ein Instrument zur Flächenberechnung bzw. zur Aufteilung eines Grundstücks in Teilflächen. Damit können verschiedene Flurstücke innerhalb eines Grundstücks eindeutig identifiziert werden. Je nach Land oder Region können Flurstücke unterschiedlich nummeriert oder bezeichnet werden.
Die Informationen zu einem Flurstück sind öffentlich zugänglich und können beispielsweise bei der zuständigen Katasterbehörde abgefragt werden.
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